Die
Kur-Residenz Villa Henckel verfügt über einen
Versorgungsvertrag nach §111 SGB V mit der AOK und
allen Ersatzkassen sowie den Postbeamtenkassen. Mit den
BKKs haben wir noch einen besonderen Vertrag abgeschlossen.
Zu den Indikationen die bei uns behandelt werden, zählen
Erkrankungen der Atemwege und degenerative Erkrankungen
des Bewegungsapparates. Herz- und Kreislauferkrankungen
werden als Nebenindikation behandelt. Für alle Therapien
benutzen wir belebtes Wasser nach der Technologie von
Johann Grander.